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Datenschutz-Hinweis
Mit jedem Nachweis speichern wir Ihre Mitarbeiternummer (keinen Namen), den Ort, die Tätigkeit und die Uhrzeit (bei Offline-Scans die Uhrzeit des Scans) sowie freiwillig eine Notiz oder ein Foto. Wer hinter einer Nummer steht, weiß nur Ihr Arbeitgeber. Zweck ist der Leistungsnachweis gegenüber der WEG Wartenberger Dorfkrug. Die Bewohner sehen in der App nur Ort, Tätigkeit und Datum. Verantwortlich: Willbrandt und Kompagnon (siehe Impressum). Die Daten liegen in einer Google-Tabelle der Hausverwaltung.
Das Cockpit ist nur für die Verwaltung. Bitte mit dem persönlichen Link (007/008) anmelden.
Aufträge
Statistik (12 Monate)
Werkzeuge
🧹 Hausmeister-Tools (Scannen, Mangel erfassen) 🖨️ QR-Codes drucken 📈 Auswertung in Looker StudioSLA-Ziele: Dringend – Reaktion 1 Tag, erledigt 3 Tage · Mangel – Reaktion 3 Werktage, erledigt 14 Tage · Klingelschild – Reaktion 3 Werktage, erledigt 10 Werktage · Elektroraum – bestätigt 1 Werktag vor dem Termin, erledigt am Termin. Reaktion = Status „in Arbeit“.
Ein Code je Ort (Blatt „QR-Orte“). Am besten laminiert oder als wetterfeste Aufkleber anbringen.
Die Hausordnung ist nur auf Deutsch verfügbar.
13059 Berlin, Lindenberger Straße 2–8 / Dorfstraße 24 · Stand: 19.11.2012
§ 1 Sauberkeit und Reinigung
- Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache und das gesamte Anwesen mit allen seinen Einrichtungen sorgsam, sauber und ordnungsgemäß zu behandeln und zu halten.
- Müll und Abfallprodukte jeder Art dürfen nur in hierzu bestimmte Behälter gefüllt werden. In Wasch- und Spülbecken sowie Abortanlage dürfen Gegenstände, die zu einer Verstopfung führen könnten, nicht entleert werden. Hinweise zur Mülltrennung
- Fußböden sind nach den entsprechenden Pflegevorschriften zu behandeln und sauber zu halten. Bei scharfkantigen oder spitzen Möbelfüßen sind Untersetzer zu verwenden.
- Das Reinigen und Aufhängen von Gegenständen (z. B. Teppichen, Bettzeug, Kleidungsstücken, Wäsche u.s.w.) im Treppenhaus, auf den Balkonen, Terrassen und zu den Türen und Fenstern hinaus ist nicht gestattet. Der Vermieter bestimmt gegebenenfalls die hierfür geeignete Stelle und Zeit.
- Brennstoffe (z. B. Holz, Heizöl, Benzin, Kohle u.s.w.) dürfen nicht innerhalb der Mieträume u. Kellerabteile, sondern nur an den vom Vermieter bestimmten Stellen gelagert und zerkleinert werden.
- Die Mietsache ist von allem Ungeziefer frei zu halten. Bei Verdacht auf Ungeziefer kann der Vermieter eine Untersuchung der Mietsache vornehmen und gegebenenfalls Desinfektion der Mietsache zu Lasten des Mieters durchführen lassen. Bei etwaigem Auftreten von Ungeziefer sind Schadenersatz- und Mietminderungsansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen.
§ 2 Ordnung und Sicherheit
- Das Aufstellen und Lagern von Gegenständen jeder Art (z. B. Waren, Brennstoffe, Verpackungen, Fahrzeuge, Kinderwagen, Schlitten, Roller u.s.w.) außerhalb der Mieträume ist nicht gestattet. Die Kosten für den Abtransport unerlaubt abgestellter Gegenstände hat der Mieter zu tragen. Fahrräder und Mopeds dürfen in den Mieträumen nicht eingestellt werden.
- Keller dürfen mit offenem Licht nicht betreten und nicht zur Aufbewahrung von leicht entzündbaren Gegenständen benutzt werden.
- Haus-, Hof-, Garten- und Garagentüren sind nachts abzusperren, Keller- und Treppenhausfenster zu schließen. Kellertüren sind immer verschlossen zu halten.
- Tiere (z. B. Hunde, Katzen u.s.w.) dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung gehalten werden. Diese Zustimmung kann der Vermieter jederzeit widerrufen. Der Mieter haftet für alle durch Tierhaltung entstehenden Schäden. Hunde sind an der Leine zu nehmen und dürfen Kinderspielplätze nicht betreten.
- Der Mieter hat die unbefugte Benutzung von Hauseinrichtungen durch nicht zu seinem Haushalt gehörigen Personen zu verhindern.
- Für Namensschilder sind einheitlich festgelegte Formen zu verwenden. Klingelschild beantragen
- Antennen dürfen nicht straßenseitig und nur von einem Fachmann angebracht werden. Soweit eine Gemeinschaftsantenne vorhanden ist, ist die Errichtung von Privatantennen ausgeschlossen. Das Anbringen von Markisen, Jalousien und dergleichen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
- Balkone, Loggien und Terrassen dürfen nicht für Abstellzwecke genutzt werden. Abläufe auf Balkonen, Loggien und Terrassen muss der Mieter von Verstopfungen freihalten. Blumenkästen dürfen nur innerhalb von Balkonbrüstungen oder Geländern angebracht werden. Grillen auf Balkonen etc. ist nicht erlaubt.
- Bei längerer Abwesenheit ist der Mieter verpflichtet, beim zuständigen Hausmeister oder einem Mitbewohner einen Wohnungsschlüssel zu hinterlegen. In dringenden Fällen ist der Vermieter berechtigt, bei Abwesenheit des Mieters die Mieträume auf Kosten des Mieters öffnen zu lassen, sofern die Schlüssel dem Vermieter nicht zur Verfügung standen.
- Nutzer der Tiefgarage haben diese nur zum Zweck der Abstellung ihres Fahrzeuges auf dem von ihm gemieteten Platz zu nutzen. Reinigungsarbeiten am Fahrzeug im Bereich der Tiefgarage und auf dem Gelände der WEG sind verboten. In der Tiefgarage ist das Lagern von Gegenständen verboten.
§ 3 Hausgemeinschaft und Hausruhe
- Der Mieter verpflichtet sich zu größter Rücksichtnahme auf die übrigen Hausbewohner und zur Unterlassung jeglicher Störung und Belästigung, insbesondere in der Zeit von 22 Uhr bis 8 Uhr.
- Musik und der Betrieb von Tongeräten (Radio, Tonbänder, Stereoanlagen, Fernseher u.s.w.) darf nur in Zimmerlautstärke ausgeübt werden. Der Betrieb von Tongeräten jeglicher Art auf Balkonen, Loggien und Terrassen ist nicht gestattet.
- Kinderspielplätze dürfen nicht in der Zeit von 12 Uhr bis 14 Uhr und nach 19 Uhr benutzt werden. Die Erziehungsberechtigten haften für das Verhalten der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie deren Besucher.
§ 4 Heizung und Warmwasser
- Die Heizperiode dauert vom 1. Oktober bis 30. April. Außerhalb dieses Zeitraumes hat der Mieter keinen Anspruch auf Beheizung, doch kann der Vermieter die Heizung in Betrieb nehmen.
- Während der Heizperiode sind Türen und Fenster gut geschlossen zu halten. Lüften ist auf das Notwendigste zu beschränken.
- Bei Frostgefahr dürfen Heizkörper nicht abgestellt werden, alle übrigen Wasserleitungs- und Abflussrohre der Mietsache sind gegebenenfalls zur Verhütung des Einfrierens angemessen zu schützen. Der Mieter haftet für jeden unmittelbaren Schaden, der durch das Einfrieren der Heizungs- und sanitären Installationen seiner Mietsache entsteht.
- Die Heizungsversorgung wird mindestens von 7 Uhr bis 22 Uhr in Betrieb gehalten. Eine Haftung für eine bestimmte Temperatur wird vom Vermieter nicht übernommen.
- Eine Gewähr für ununterbrochene Beheizung und Warmwasserversorgung während des vereinbarten Zeitraumes kann der Vermieter nicht übernehmen. Dies gilt besonders für Beschränkungen der Brennstofflieferungen, Störungen der Anlage u.s.w.
§ 5 Sonstige Bestimmungen
Zusätzliche Schilder müssen vom Vermieter genehmigt werden. Die Hausordnung ist wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages.
Der Vermieter kann die Hausordnung durch zusätzliche Vorschriften erweitern oder abändern. Durch Bekanntgabe an den Mieter werden diese Vorschriften verbindlicher Bestandteil der Hausordnung.
Berlin, den 19.11.2012
Was möchten Sie erledigen?
So geht's
- Ihre Angaben einmal ausfüllen.
- Jeden Zähler einzeln erfassen – z. B. Bad kalt, Bad warm, Küche kalt, Küche warm und den Heizungszähler – jeweils mit Foto.
- Alle Zähler zusammen absenden.
Wo? Wasserzähler im Bad und in der Küche unter der Spüle. Der Heizungszähler sitzt meist im Flur in einem Kasten.
💡 Die Hähne bzw. Hebel direkt neben den Wasserzählern sind Ihre Absperrhähne. Merken Sie sich die Stelle – im Notfall stellen Sie dort das Wasser ab.
Hier sehen Sie den Bearbeitungsstand Ihrer Meldungen von diesem Gerät.
Noch keine Meldungen auf diesem Gerät.
Die Stromzähler sind verschlossen. Fragen Sie den Zugang oder Zählerstand direkt per WhatsApp an – ohne Registrierung.
Für Telekom, Vodafone & Co. Termine sind frühestens in 2 Werktagen möglich, nur Montag bis Freitag.
Neues oder geändertes Klingel- und Briefkastenschild beantragen.
Schaden im Hausflur, Keller oder Außenbereich? Kurz beschreiben, gern mit Foto.
Diese Seite ist nur auf Deutsch verfügbar. Rechtlich maßgeblich ist die deutsche Fassung.
Angaben gemäß § 5 DDG
Willbrandt und Kompagnon
Inh. Mirko Willbrandt
Unternehmen in Gründung
Lindenberger Str. 6
13059 Berlin
Kontakt
Telefon: +49 30 99 27 07 47
E-Mail: info[at]willbrandt-kompagnon.de
Hinweise
Diese App ist ein Serviceangebot für die Bewohnerinnen und Bewohner der WEG Wartenberger Dorfkrug. Für die Inhalte verlinkter externer Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Diese Seite ist nur auf Deutsch verfügbar. Rechtlich maßgeblich ist die deutsche Fassung.
Stand: September 2026
1. Verantwortlicher
Willbrandt und Kompagnon, Inh. Mirko Willbrandt
Lindenberger Str. 6, 13059 Berlin
Telefon: +49 30 99 27 07 47
E-Mail: info[at]willbrandt-kompagnon.de
2. Worum es geht
Diese App ist ein freiwilliges, zusätzliches Serviceangebot für die Bewohnerinnen und Bewohner der WEG Wartenberger Dorfkrug. Sie ist bewusst schlank gehalten: Wir setzen keine Cookies, kein Tracking und keine Werbung ein. Für einzelne Funktionen nutzen wir etablierte externe Dienste. Welche das sind und welche Daten dabei anfallen, beschreiben wir im Folgenden.
3. Eingesetzte Dienste
Bereitstellung der App – GitHub
Die App wird über GitHub Pages ausgeliefert (GitHub, Inc., 88 Colin P. Kelly Jr. Street, San Francisco, CA 94107, USA). Beim Aufruf verarbeitet GitHub technisch notwendige Daten wie Ihre IP-Adresse, Datum und Uhrzeit sowie Browserinformationen, um die Seite auszuliefern und die Sicherheit zu gewährleisten.
Formulare und Fotos – Google Workspace
Wenn Sie ein Formular absenden (z. B. Zählerstand, Mängelmeldung, Klingelschild, Techniker-Termin), werden Ihre Eingaben, ggf. ein Foto sowie die gewählte Adresse an Google übermittelt und in unserem Google-Workspace-Konto (Google Tabellen / Google Drive) gespeichert (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland; Muttergesellschaft Google LLC, USA). Fotos werden nicht öffentlich freigegeben.
Weitergabe an den Hausmeisterdienst
Soweit für die Erledigung erforderlich, geben wir Angaben aus Ihren Anträgen an unseren Hausmeisterdienst weiter (GS Schreier). Bei einem neuen Klingelschild sind das z. B. Adresse, Wohnung, Name, gewünschte Beschriftung und Ihre Kontaktangabe; die Übermittlung erfolgt per E-Mail.
Wetter – Deutscher Wetterdienst
Die Wetteranzeige auf der Startseite stammt vom Deutschen Wetterdienst (über den freien Dienst Bright Sky). Die Daten ruft unser Server (Google) für den Standort der Wohnanlage ab. Ihr Gerät verbindet sich dafür nicht mit einem Wetterdienst; es werden keine Daten über Sie übermittelt.
Abfahrtszeiten – transport.rest
Für die Live-Abfahrten fragt die App den offenen Fahrplandienst transport.rest ab, der die Anfragen an die Fahrplansysteme von BVG, VBB bzw. Deutscher Bahn weiterleitet. Dabei wird Ihre IP-Adresse an den Betreiber des Dienstes übermittelt. Es werden keine Eingaben von Ihnen übertragen.
Hausmeister-Portal und Reinigungsnachweise
Der Hausmeisterdienst dokumentiert erledigte Arbeiten (z. B. Treppenhausreinigung) per QR-Code in einem eigenen, mit persönlichem Link geschützten Bereich der App. Gespeichert werden eine Mitarbeiternummer (pseudonym, ohne Namen; die Zuordnung kennt nur der Hausmeisterdienst), Ort, Tätigkeit, Uhrzeit sowie freiwillig Notiz und Foto – als Leistungsnachweis gegenüber der WEG (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Bewohnerinnen und Bewohner sehen in der App nur Ort, Tätigkeit und Datum. Der Reinigungsplan wird zusätzlich im Google-Kalender der WEG veröffentlicht.
Anfragen per WhatsApp und Telefon
Die Funktionen „Zugang Stromzähler“ und „Hausverwaltung per WhatsApp“ (bei Wasserschäden) öffnen WhatsApp mit einem vorausgefüllten Text (WhatsApp Ireland Limited bzw. Meta Platforms, Inc., USA). Die Nachricht wird erst gesendet, wenn Sie dies in WhatsApp selbst bestätigen. Telefonnummern werden über die Telefon-App Ihres Geräts angerufen.
Links zu externen Angeboten
Die App enthält Links, z. B. zur Berliner Stadtreinigung (Sperrmüll, Abfallarten), zur BVG und zu Google Maps (Kartenansicht im Kiez-Guide). Erst wenn Sie einen solchen Link antippen, wird die jeweilige Seite aufgerufen; dabei gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.
Technische Fehlerberichte
Tritt in der App ein unerwarteter technischer Fehler auf, übermittelt die App – nur nach Ihrer Zustimmung – einen kurzen Fehlerbericht an unser Google-Konto: Fehlermeldung, aufgerufene Seite der App, App-Version sowie Browser- und Gerätetyp. Namen oder Eingaben sind nicht enthalten. Die Berichte dienen allein dazu, Fehler zu beheben, und werden nach 90 Tagen gelöscht.
Speicherung auf Ihrem Gerät
Die App speichert im Browser Ihres Geräts die gewählte Adresse und Sprache, die Kennung der Haltestelle, die zuletzt geladenen Abfahrten und Hinweise, die Nummern Ihrer Meldungen (für „Meine Meldungen“), die Zugangs-PIN, die Anzahl von PIN-Fehlversuchen und Ihre Zustimmung zu diesen Hinweisen. Die Zustimmung gilt 30 Tage und wird danach sowie bei jeder Änderung dieser Hinweise erneut abgefragt; Sie können sie unter „Ihre Rechte“ jederzeit auf dem Gerät widerrufen. Für „Meine Meldungen“ fragt die App bei unserem Google-Konto nur Art, Status und Datum Ihrer Meldungen ab. Wenn Sie „Wohnung und Name auf diesem Gerät merken“ angehakt lassen, werden außerdem Wohnung, Name und Ihre Zählernummern gespeichert, damit Sie diese nicht erneut eingeben müssen. Diese Angaben verlassen Ihr Gerät nur, wenn Sie ein Formular absenden. Entfernen Sie den Haken beim nächsten Absenden, werden sie gelöscht. Für die Offline-Nutzung werden die Dateien der App zwischengespeichert.
4. Übermittlung in Drittländer
Einige der genannten Anbieter haben ihren Sitz in den USA oder gehören zu Unternehmen mit Sitz in den USA. Eine Verarbeitung dort ist daher nicht auszuschließen. Die Anbieter sind nach unserem Kenntnisstand unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert bzw. verwenden die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission. Wie diese Anbieter Daten im Einzelnen intern verarbeiten, liegt nicht in unserem Einflussbereich; ergänzend gelten deren Datenschutzbestimmungen.
5. Rechtsgrundlage und Freiwilligkeit
Die Nutzung der App erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, für Drittlandübermittlungen ergänzend Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO). Soweit Sie uns ein Anliegen übermitteln, verarbeiten wir die Angaben außerdem zu dessen Bearbeitung im Rahmen der Verwaltung der Wohnanlage (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Die Nutzung ist freiwillig: Sie erreichen uns jederzeit auch wie gewohnt per Telefon, E-Mail oder Post.
6. Speicherdauer
Ihre Meldungen speichern wir, solange sie für die Bearbeitung Ihres Anliegens und die Verwaltung der Wohnanlage erforderlich sind, und löschen sie danach automatisch:
- erledigte Meldungen (Mängel, Klingelschild, Elektroraum) samt Fotos: 2 Jahre nach Erledigung,
- Zählerstände samt Fotos: 3 Jahre nach dem Ablesedatum (Nachweis für die Abrechnung),
- technische Fehlerberichte: nach 90 Tagen.
Offene Vorgänge bleiben bis zur Erledigung gespeichert. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
7. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, etwa formlos per E-Mail oder direkt hier auf diesem Gerät. Außerdem können Sie sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, z. B. bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59–61, 10555 Berlin.
8. Hinweis zu Ihren Eingaben
Bitte geben Sie in Formularen nur die Angaben an, die für Ihr Anliegen erforderlich sind, und fotografieren Sie möglichst keine Personen.